Unfallversicherung

Laut §1 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) ist der Begriff „Unfall“ wie folgt definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.“
In Berufen mit hoher körperlicher Belastung ist eine Unfallversicherung von wichtiger Bedeutung und sollte auch nicht unterschätzt werden.

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