Krankenversicherung

Seit 2009 wurde in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht eingeführt.Bei Missachtung der gesetzlich vorgegeben Krankenversicherungspflicht ist eine Strafe vorgesehen. Die Höhe oder schwere der Strafe ist nicht genau definiert worden. Dennoch: Wer der Krankenversicherungspflicht verspätet nachkommt, wie z.B. bei Auftreten einer Krankheit, muss Beiträge rückwirkend bis zum Beginn der Versicherungslücke nachzahlen. Maximal werden Nachzahlungsbeträge bis zum Beginn der Versicherungspflicht bezahlt.Patienten der Privaten Krankenversicherung wären Nachforderungen maximal bis zum 01.Januar 2009 fällig.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen